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Strafrecht

Hinweise zum Strafverfahren:

1. Akteneinsicht

Grundlage der Verteidigung ist die Kenntnis des Strafvorwurfs. Welcher Sachverhalt wird von der Ermittlungsbehörde (Polizei/Staatsanwaltschaft) angenommen und welche Beweise sind vorhanden. 

Der beauftragte Rechtsanwalt wird somit, um eine sinnvolle Strategie zu entwickeln als erstes Akteneinsicht beantragen.

2. Aussage

Sehr viele urteile beruhen auf den eigenen Angaben des Beschuldigten. Eine Aussage kann zielführend sein, wennabgeschätzt werden kann, was im Sachverhalt zur entlastung beigetragen werden kann.  Dies kann am besten mit dem beauftragten Anwalt herausgefunden werden.

Nicht zielführend ist das verahrmlosende Bestreiten von nachgewiesenen Umständen. Dies reduziert die glaubwürdigkeit der eigenen Einlassung.

3. Schriftliche Einlassung

Empfehlenswert ist in schwierigen Situationen eine schriftliche Einlassung. Hier kann jedes Wort abgewogen werden und es besteht nicht die Gefahr einer versehentlich unrichtigen Protokollierung.

4. Handymitteilungen

Häufiger hat sich in letzter Zeit herausgestellt, dass in Fällen mit persönlicher Beziehung der über das Handy geführte Dialog aufschlussreich und entlastend sein Kann. Voraussetzung ist, dass dieser gespeichert wird.

5. Beweisanträge

Bereits im Ermittlungsverfahren sollten Beweisanträge für die gerichtliche Verhandlung vorbereitet werden. Welcher Zeuge kann etwas zum Sachverhalt aussagen, das entlastend ist.  Ist der Belastungszeuge glaubwürdig? Könnte oder sollte eine Antrag auf Einholung eines Glauwürdigkeitsgutachtens gestellt werden?

6. Aufklärung

Es ist im eigenen Interesse des Mandanten den Anwalt über die Hintergrüdne des Verfahrens aufzuklären und zwar möglichst bald. Treten erst in der Verhandlung vor Gericht belastenede Umstände zu Tage, kann hierauf oft nicht mehr angemesssen reagiert werden.

7. Beispiele

- Verkehrsunfall

Wird bei einem Unfall ein Beteiligter verletzt, so wird grundsätzlich ein Emittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Auch hier kann häufig eine Einstellung erreicht werden.

-Beißunfall Hund

Oft ist überhaupt nicht nachgewiesen wer gebissen hat oder ob nicht öglicherweise die Verletzung durch Kratzen entstand.

- Aussage gegen Aussage

Hier hilft ein Beteuern der eigenen Aussage  in der Regel nicht weiter. Hinweise auf frühere  Diskussionen am handy könne hilfreich sein. 

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