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Zirkus kein Spaß für die Tiere

Seit über 20 Jahren kämpfen Tierschutzorganisationen gegen Tierdressuren von Wildtieren in Zirkussen. In vielen Staaten wurden die Haltung und Aufführungen mit Wildtieren verboten (Belgien, Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Dänemark Generelles Verbot mit Ausnahmen, Estland Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus. Finnland Verbot von Affen, Raubtieren, Elefanten, Flusspferden, Nashörnern, Beuteltieren, Robben, Krokodilen, Greifvögeln, Straußen, Wildformen von Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren im Zirkus. Griechenland, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Portugal Fortpflanzungsverbot von Walen, Affen, Wölfen, Bären, Raubkatzen, Robben, Walrossen, Elefanten, Seekühen, Rhinozerossen, Flusspferden, Laufvögeln, Reptilien undRiesenschlangen im Zirkus. Polen Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus. Schweden, Slowakei
Verbot von Tierarten im Zirkus, die bei CITES gelistet sind. Slowenien, Tschechische Republik Verbot von neugeborenen Affen, Robben, Walen (exkl. Delfine), Nashörnern, Flusspferden undGiraffen im Zirkus. Ungarn Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten im Zirkus. Verbot von neuen Wildfängen.
Nationale Verbote außerhalb Europas: Bolivien, China Verbot von den in chinesischen Zoos (staatliche Einrichtungen) üblichen Wildtierdressuren. Zirkusse (private Unternehmen) sind davon ausgenommen. Costa Rica, Ecuador In Ecuador wurde 2012 beschlossen, die Nachzucht von Wildtieren im Zirkus zu verbieten. Ebenfalls verboten sind die Nutzung von heimischen Wildtierarten sowie der Import von jeglichen Wildtierarten für Zirkusse. El Salvador
2013 verbot das Parlament die Nutzung von Wildtieren für jegliche Form der Unterhaltung inklusive Zirkus. Indien Verbot von bestimmten Wildtierarten, wie Affen, Bären, Löwen und Tigern, im Zirkus. Israel, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, Singapur

Viele Städte sind nicht mehr bereit Zirkussen mit Wildtieren kommunale Flächen zur Verfügung zu stellen u.a. Ahaus, Altenburg, Bad Bramstedt, Baden-Baden, Berlin: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Berlin: Bezirk Friedrichshain, Berlin: Bezirk Pankow, Berlin: Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Berlin: Bezirk Tempelhof, Berlin: Bezirk Treptow-Köpenick, Bielefeld, Bocholt, Borken, Burglengenfeld, Büdingen,Castrop-Rauxel, Chemnitz,
Detmold, Düsseldorf, Eisenach, Erding, Erfurt, Erlangen, Florstadt, Fürstenfeldbruck,

Gelnhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Löwen, Tiger und Elefanten mitführen.

Gronau
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.

Hameln
Der Stadtrat hat im Juni 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.

Hanau
In der Nutzungsvereinbarung für öffentliche Flächen, die die Stadt Hanau mit Zirkusbetrieben schließt, sind bestimmte Wildtierarten (Elefanten, Giraffen, Bären, Nashörner u.a.) vertraglich ausgeschlossen.

Erfurt
Die Vertretung der thüringischen Landeshauptstadt hat im September 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Wildtierarten wie Elefanten, Bären oder Giraffen mitführen.

Heek
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.

Heidelberg
Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach sind laut Platzpachtvertrag, den die Stadt Heidelberg mit Zirkusunternehmen schließt, Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen ausgeschlossen.

Heilbronn
Der Gemeinderat hat im November 2015 beschlossen, künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Löwen, Elefanten oder Bären mitführen.

Hofheim am Taunus
Die Stadt Hofheim am Taunus vermietet seit dem 01.01.2012 keine Flächen mehr an Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mitführen. In dem Mustervertrag der Stadt für Zirkusunternehmen heißt es u.a.: „Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum und unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen in der neuesten Fassung sowie der darin enthaltenen ergänzenden Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer sowie aktueller wissenschaftlicher Gutachten zu einzelnen Tierarten, wird das Mitführen auf dem überlassenen Gelände und der Auftritt der in der Anlage zu dieser Vereinbarung aufgeführten Tierarten ausgeschlossen.“ Zu den ausgeschlossenen Tierarten zählen Elefanten, Flusspferde, Bären, Nashörner, Giraffen und nicht-menschliche Primaten.

Idar-Oberstein
Der Rat der Stadt entschied im September 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Bären, Großkatzen, Elefanten, Riesenschlangen u.a. mitführen.

Kandel
Der Stadtrat der rheinland-pfälzischen Gemeinde hat im Dezember 2015 mehrheitlich beschlossen, dass künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe vermietet werden, die Wildtiere mitführen. Zudem dürfen für solche Veranstaltungen keine öffentlichen Werbemöglichkeiten mehr zur Verfügung gestellt.

Karben
Die Stadtverordnetenversammlung Karben hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe in Karben mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesratesvom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,- zu verhängen.

Köln
Der Stadtvorstand hat im April 2008 entschieden, dass in Köln keine städtischenGelände mehr an Zirkusunternehmen vermietet werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen. In einem weitergehenden Beschluss stimmte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln 2009 einem Bürgerantrag zu, zusätzlich weitere Wildtierarten wie Großkatzen und Primaten in die Ausschlussliste mit aufzunehmen.

Legden
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im April 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.

Leipzig
Nach einer Einwohnerpetition beschloss der Stadtrat in Leipzig im Februar 2016, künftig keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Affen, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen oder Nashörner mitführen.

Lohmar
Die Stadt überlässt gemäß eines Stadtratsbeschlusses vom November 2015 Zirkusbetrieben, die bei CITES gelistete Wildtiere mitführen, ab sofort keine städtischen Flächen mehr.
 
Löhne
Der Stadtrat hat im November 2015 beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Tiere wildlebender Arten mitführen.

Maintal
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Löwen, Tiger und Elefanten mitführen.

Mörfelden-Walldorf
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im April 2015, künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Festplätze an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten und Kamele mitführen.

München
Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen. Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen.
Im Januar 2011 schränkt die Stadt die Auftritte von Wildtieren im Zirkus weiter ein. Laut Verwaltungsausschuss dürfen Wildtiere nur noch auf der Theresienwiese auftreten.
Für 20 Tierarten wie z.B. Bären, Elefanten, Tiger, Löwen oder Nashörner sind Auftritte auf Grundstücken, die rechtlich nicht wie die „Wiesn“ als sogenannte öffentliche Einrichtung gelten, verboten.

Neuburg an der Donau
Der Stadtrat von Neuburg an der Donau hat im Oktober 2014 beschlossen, keine städtische Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Arten wildlebender Tiere mitführen.

Neustadt an der Weinstraße
Die Stadt Neustadt ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung bestimmter Wildtiere, wie beispielsweise Elefanten, Menschenaffen und Großkatzen, in Wanderzirkussen grundsätzlich nicht geschaffen werden können. Daher werden in Neustadt an der Weinstraße grundsätzlich keine Gastspiele an einen solchen Zirkus vergeben.

Nidda
Die Stadtverordnetenversammlung Nidda hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a.

Norderstedt
Der Hauptausschuss hat einstimmig dafür votiert, dass die städtische Entwicklungsgesellschaft EgNO keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermieten soll, die Wildtiere mitführen.

Osnabrück
Der Stadtrat von Osnabrück hat im Dezember 2015 beschlossen, künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.

Paderborn
In Paderborn werden keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe vermietet, die Wildtiere mitführen.

Passau
Der zuständige Ausschuss der Stadtvertretung hat im Juli 2016 beschlossen, kommunale Flächen ab 2019 nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.

Plettenberg
Der Stadtrat von Plettenberg hat im April 2016 ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. Da die Stadt ohnehin keine geeigneten Flächen für Zirkugastspiele besitzt, handelt es sich bei der Maßnahme um ein symbolisches Bekenntnis für den Tierschutz.

Potsdam
Nach einem Antrag der GRÜNEN im Mai 2011, beschließt die Stadt Potsdam im Mai 2011, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die eine oder mehrere dieser Tierarten mitführen: Menschenaffen, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferde, Bären und Nashörner. Städtische Unternehmen sind darin ebenfalls eingeschlossen, wie beispielsweise die ´Pro Potsdam GmbH´. Bereits seit 2007 gibt es in Potsdam eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Püttlingen
Der Werksausschuss des Rates der saarländischen Stadt hat im Juli 2016 beschlossen, kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Elefanten, Nashörner, Giraffen, Flusspferde oder Bären mitführen.

Reken
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.

Rostock
Die Bürgerschaft hat im April 2016 beschlossen, keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtierarten wie Kängurus, Strauße, Zebras, Affen, Tiger, Elefanten u.a. mitführen.
 
Röthenbach a.d.Pegnitz
Der Rat der Stadt hat im April 2016 beschlossen, keine Zirkusse mehr auf städtischen Flächen zuzulassen. Ausnahmen können im Einzelfall für Zirkusse gemacht werden, die keine Wildtiere mitführen.

Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat im Februar 2011 beschlossen, keine kommunalen Stellplätze mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen. Eine entsprechende Negativliste der betreffenden Tierarten umfasst u.a. Elefanten, Bären, Großkatzen, Nashörner und Giraffen.

Schönwald              
Der Rat der oberfränkischen Stadt hat im Juli 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.

Schwabach
Seit 2010 werden in der Stadt im bayerischen Landkreis Roth keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet.

Schwerin
Der Gemeinderat hat im Januar 2016 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Elefanten, Bären, Tiger oder Kängurus mitführen.

Schwetzingen
Die Stadt Schwetzingen vermietet keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die bestimmte Wildtierarten mitführen. Die entsprechende Umsetzung der neuen Regelung geschieht mittels Sondernutzungsvertrag, wonach u.a. Giraffen, Bären, Nashörner, Menschenaffen und Elefanten nicht im Rahmen von Zirkusgastspielen in Schwetzingen zugelassen werden.

Selb
Der Stadtrat hat im Juni 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Elefanten oder Bären mitführen. Damit folgte der Stadtrat Anträgen von den Bürgern Helmut Jakob und der sechsten Klasse der Siebensternschule Selb.

Seligenstadt
Die Stadtverordnetenversammlung hat im September 2015 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.

Siegen
Der Stadtrat der Stadt Siegen hat Anfang September 2012 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, keine Gastspiele von Zirkussen, die Wildtiere oder nicht artgerecht gehaltene Tiere mit sich führen, auf städtischen Flächen zu genehmigen.

Speyer
In der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 31.08.2010 beschließt der Rat, städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vergeben, die Wildtiere mitführen nach Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005.
Anmerkung PETA: Dies bedeutet ein Verbot für: Affen, Elefanten und Großbären, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos und Pinguine.

Stadtlohn
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.

Straelen
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dass die Stadtverwaltung Zirkusbetrieben, die bei CITES gelistete Wildtiere mitführen, ab sofort keine städtischen Flächen mehr überlässt.

Stuttgart
am 21.10.2010 stimmt der Stuttgarter Gemeinderat einem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN wie folgt zu: „Die Stadtverwaltung Stuttgart überlässt ab dem 01.01.2011 Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine „städtischen Festplätze“ und „sonstigen städtischen Flächen“ mehr. Ausnahmen gelten entsprechend der bisherigen Vergabepraxis lediglich für den Festplatz „Cannstatter Wasen“.“
Laut Vergabepraxis ist die Anzahl möglicher Gastspiele auf dem „Cannstatter Wasen“ auf drei Spielzeiten (Frühjahr, Herbst und den Weltweihnachtszirkus) begrenzt.
Wildtiere im Sinne des Stuttgarter Beschlusses sind: Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner, Wölfe, Alligatoren, Krokodile, Antilopen u. antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Riesenschlangen, Robben u. robbenartige Tiere, Großkatzen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögel.

Tuttlingen
Der Gemeinderat hat im Mai 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Bären, Elefanten, Giraffen, Flusspferde, Affen oder Nashörner mitführen.

Ulm
Der Aufsichtsrat der städtischen Messegesellschaft hat im Dezember 2016 beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Löwen oder Elefanten mitführen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Tiere im „Altbestand“ soll die „absolute Ausnahme“ bleiben. 

Verden
Der Marktausschuss der Kreisstadt hat im September 2016 beschlossen, dass die Verwaltung ein Beschlussvorlage auszuarbeiten hat, nach der künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe oder sonstige Unternehmen vermieten, die Wildtiere zur Schau stellen.

Viersen
Der Rat der Stadt Viersen beschloss im September 2015, künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Tierarten wie beispielsweise Affen, Elefanten, Raubtiere, Giraffen u.a. mitführen

Wadgassen
Der Gemeinderat hat im November 2015 einstimmig beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.

Waldkirchen           
Der Rat der niederbayerischen Stadt hat im Juli 2016 beschlossen, kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Elefanten, Bären, Giraffen, Flusspferde, Primaten oder Nashörner mitführen.

Willich
Der Rat der Stadt hat im April 2016 einstimmig beschlossen, keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.

Worms
Zirkusbetrieben ist es künftig nicht mehr erlaubt, in Worms mit bestimmten Wildtieren (Bären, Nashörnern, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferden, Riesenschlangen u.a.) auf öffentlichen Flächen zu gastieren. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms. Das Verbot wird auf privatrechtlicher Ebene in dem Platzüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Zirkus-Pächter umgesetzt. Sollten sich die Zirkusse nicht an die Vereinbarung halten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro.

Würselen
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Würselen hat beschlossen, dass das Mitführen und der Auftritt auf dem kommunalen Pachtgelände von Giraffen, Nashörnern, Wölfen, Menschenaffen, Flusspferde, Elefanten, Bären, Großkatzen u.a. ausgeschlossen ist. Zugrunde gelegt werden die „Zirkusleitlinien“ des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) sowie ergänzende Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) sowie der Bundestierärztekammer.

Fassl Josef

 

 

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