Telefon: 0391 602195, E-Mail: ra-fassl@t-online.de

 

Fahrverbot

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts über 31 km/h und außerorts über 41 km/h wird von der Bußgeldbehörde ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.

Bei wiederholtem Verstoß mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht.

Wegen oft gravierender Bedeutung des Fahrverbotes werden aber die Voraussetzungen durch die Rechtsprechung im Einzelfall genau geprüft. Voraussetzung ist die Begehung "unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers", vgl. § 25 Abs. 1 StVG. Einfaches Übersehen eines Verkehrsschildes vermag diesen Schuldvorwurf nicht zu begründen. Dem Autofahrer ist zu raten, ein Fahrverbot nicht ungeprüft widerspruchslos hinzunehmen. Ein Absehen vom Fahrverbot ist i. d. R. auch möglich, wenn dargelegt werden kann, dass bei Verhängung der Arbeitsplatzverlust droht.


 

Fassl Josef

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.