Fahrverbot
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts über 31 km/h und außerorts über 41 km/h wird von der Bußgeldbehörde ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Bei wiederholtem Verstoß mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht.
Wegen oft gravierender Bedeutung des Fahrverbotes werden aber die Voraussetzungen durch die Rechtsprechung im Einzelfall genau geprüft. Voraussetzung ist die Begehung "unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers", vgl. § 25 Abs. 1 StVG. Einfaches Übersehen eines Verkehrsschildes vermag diesen Schuldvorwurf nicht zu begründen. Dem Autofahrer ist zu raten, ein Fahrverbot nicht ungeprüft widerspruchslos hinzunehmen. Ein Absehen vom Fahrverbot ist i. d. R. auch möglich, wenn dargelegt werden kann, dass bei Verhängung der Arbeitsplatzverlust droht.