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Familienrecht
- Neben der Ehescheidung mit Streit um Hausrat und Zugewinn steht das Kindeswohl im Zentrum des Familienrechts. Nicht nur Eltern, sondern vermehrt auch Großeltern kümmern sich um die Kinder und es ist dann Aufgabe eine passende Lösung für Umgang und Sorge zu finden.
Familienrecht in der Entwicklung
Gesellschaftliche Entwicklungen wie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner und die Förderung der Kinder auch bei Alleiner-ziehenden und Patchworkfamilien führen zu einer rechtlichen Anpassung.
Gesetzlich geregelt wurde der Anspruch des rechtlich anerkannten Vaters auf einen Vaterschaftstest. Das Bundesverfassungsgericht hat der Vaterschaftsfeststellung im Urteil vom 20.04.2016 Grenzen gesetzt. Ein vermuteter Vater muss die Feststellung nicht dulden. Justizminister Heiko Maas hat im August 2016 einen Gesetzesentwurf zur Auskunftspflicht von Müttern von „Kuckuckskindern“ eingebracht.
Gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wird derzeit immer noch die völlige Gleichstellung mit der Ehe verweigert. Es gibt auch noch kein gemeinsames Adoptionsrecht der Lebenspartner*innen.
Problematisch und häufig kritisiert wird die Arbeit der Jugendämter. Einer-seits werden sie für Missstände in den Familien verantwortlich gemacht, andererseits war die Zahl der Heimunterbringungen noch nie so hoch wie derzeit.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Es sollte eine Vereinbarung zur Aufteilung des Vermögens getroffen werden. Ohne vertragliche Regelung können Leistungen nicht mehr zurückgefordert werden.
Lebenspartnerschaft
In Deutschland ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch immer nicht geöffnet*. Es bleibt nur die Eintragung als Lebenspartnerschaft.
Ehescheidung
... ist nach einjähriger Trennung möglich. Die antragstellende Partei muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.
Online-Ehescheidung
Die Scheidung bei Einverständnis der Ehepartner ist in der Regel problemlos durchführbar. Scheidungsvoraussetzung ist eine einjährige Trennungszeit. Bereits vor Ablauf kann der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt - dies ist immer noch Zulässigkeitsvoraussetzung- gestellt werden. Bei Einigkeit der Parteien genügt die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Die Aufnahme der erforderlichen Daten kann zur Zeit- und Kostenersparnis online erfolgen.
Hausrat ist so zu teilen, dass jeder Ehegatte einen eigenständigen Haushalt führen kann.
Umgangsrecht mit Eltern und nahestehenden Personen dient dem Kindeswohl. So besteht Anspruch des unehelichen Vaters auf Umgang. Doch ist er nur förderlich bei konstanter und inhaltsvoller Gestaltung (Kinobesuch, gemeinsames Spielen u. ä.). Die Beibehaltung der Beziehung zu beiden Elternteilen ist wichtig für die künftige Entwicklung des Kindes.
Personensorge entspricht dem Kindeswohl am besten, wenn beide Elternteile diese ausüben. Der Entzug der Personensorge kommt nur in Ausnahmefällen bei einer Kindeswohlgefährdung in Betracht. Bei Problemen genügt es meist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt erbringt die Person, bei der das Kind lebt, durch sog. Naturalunterhalt. Der andere Elternteil hat ihn finanziell (Barunterhalt) zu erbringen. Die Höhe wird in Sachsen-Anhalt nach den Leitlinien des OLG Naumburg bestimmt. Eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben bringt den Schuldner in Verzug und sichert den Anspruch für die Vergangenheit. Ist der Schuldner nicht leistungsfähig, zahlt das Jugendamt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes einen Unterhaltsvorschuss.
Kinder sind vorrangig gegenüber allen anderen Unterhaltsansprüchen. Danach werden Kinder betreuende Elternteile und Ehegatten bei langer Ehedauer (über zehn Jahre) berücksichtigt.
Die Unterhaltstabelle gilt bei Unterhaltspflicht für zwei Kinder und dem Ehegatten. Bei nur einem Kind gilt die nächsthöhere Stufe. Minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Studierende mit eigenem Hausstand haben einen Gesamtbedarf von 735 € (Stand 2016).
Berechnung des Kindesunterhalts (Stand 2016)
Das verpflichtete Elternteil hat sein Einkommen zu belegen. Anrechenbares Einkommen ist der Nettoverdienst i. d. R. gekürzt um 5 % arbeitsbedingte Aufwendungen. Arbeitslosigkeit befreit nicht automatisch von Zahlung. Bei anrechenbarem Einkommen von 1.620,- € wäre somit Unterhalt für ein fünf-jähriges Kind von 257,- € (= 352,- € - 95,- €) zu zahlen. Im Beispiel ist für ein weiteres Kind aufzukommen. Das betreuende Elternteil erhält Kindergeld.
Anrechnung Kindergeld
Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil wird das Kindergeld bei minder-jährigen Kindern zur Hälfte angerechnet. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt ab 01.01.2016: 880,- €/bei Erwerbstätigen 1.080,- € (hierin enthalten 380,- € Kosten für Unterkunft incl. Nebenkosten).
Es erfolgen immer wieder Anpassungen. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrer Rechtsberaterin bzw. Ihrem Rechtsberater.
* Gleichstellung in folgenden Ländern (Auszug): Belgien, Frankreich, Irland, Island, Kanada, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien u. v. a.
Ehe und Familie è stehen nach Art. 6 Grundgesetz unter besonderem Schutz des Staates. Die Scheidung ist grundsätzlich erst nach einjähriger Trennung möglich. Die Antrag stellende Partei muss anwaltlich vertreten sein.
Personensorge è entspricht dem Kindeswohl am besten, wenn beide Elternteile diese ausüben. Der Entzug der Personensorge kommt nur in Ausnahmefällen bei einer Kindeswohlgefährdung in Betracht. Bei Problemen genügt es meist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
Anspruch auf Ehegattenunterhalt è besteht während Trennung und nach Scheidung, soweit der Partner leistungsfähig ist und Bedarf besteht. Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und beträgt i. d. R. 3/7 der Differenz beider Einkommen. Ein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung besteht i. d. R. nur bei Kinderbetreuung, Krankheit und Erwerbslosigkeit.
Vermögen/Zugewinngemeinschaft è wird getrennt und ausgeglichen. Die Partner nehmen den gleichen Zuwachs aus der Ehezeit mit. Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wer mehr Vermögen ansammelte, hat die Hälfte der Differenz dem Anderen zu übertragen.
Rentenansprüche è werden so ausgeglichen, dass Ehegatten in gleicher Höhe Anwartschaften erwerben.
Schutz bei häuslicher Gewalt è wurde mit Gesetz vom 11.12.2001 verbes-sert. Die Person, die Gewalt erfährt, soll nicht gezwungen sein, die Wohnung zu verlassen. Vereinfacht ist der gewalttätige Partner von der Wohnungs-nutzung auszuschließen, selbst wenn er Eigentümer ist.
Anwalt des Kindes è ist der Verfahrenspfleger. Er wurde zur Stärkung der Stellung des Kindes bei Auseinandersetzung Eltern/Kind eingeführt (§ 50 FGG)