Gebührenbescheid vom Bundesanzeigerverlag und Möglichkeit der Befreiung für gemeinnützige Vereine
Derzeit erhalten tausende Verein in Deutschland Gebührenbescheide vom Bundesanzeigerverlag für die Jahre 2017 bis 2020 über einen Betrag in Höhe von 13,01 €. Die Schatzmeister überlegen, ob es sich um eine neue Betrugsmasche handelt oder tatsächlich eine neue Gebühr erfunden wurde, vgl. Beispiel rechts Unternehmen und Vereinigungen müssen für die Führung des Registers die Jahresgebühr rückwirkend ab dem Jahr 2017 zahlen, die Gebühr wird künftig jährlich fällig. Für 2017 wird die halbe Gebühr in Höhe von 1,25 EUR, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 2,50 EUR und ab 2020 werden 4,80 EUR jährlich zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Für gemeinnützige Vereine besteht nach § 24/IS.2 GwG die Möglichkeit eine Gebührenbefreiung für die Zukunft zu beantragen, also ab 2021. Dies bedeutet die Gebührenrechnung ist grundsätzlich zu bezahlen. |
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GebührenbefreiungDie Gebührenbefreiung kann online über die Transparenregister.de erfolgen. Dort findet man auch weitere Hinweise und Telefonnummern für Nachfragen. Zunächst muss sich die handelnde Person registrieren lassen. Die Regristrierung ist kostenlos. Nach der Basisregistrierung findet man bei der erweiterten Registrierung den Für den Antrag werden folgende Nachweisdokumente benötigt:
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Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich
Fassl, 10.03.2021